Im Mai / November 1989 hat Ungarn einseitig und ohne Ankündigung dieser abgeschlossenen Arbeiten am Bau seines Teils die Tschechoslowakei gezwungen, ab November 1991 nur einen Teil der Arbeiten in der Nähe von Bratislava in veränderter Form durchzuführen. Diese Arbeiten wurden im Oktober 1992 in Betrieb genommen, die Nebenteile des Gebäudes (Kraftwerk usw.) wurden 1996 (?) In Betrieb genommen. Der Rücktritt Ungarns vom Vertrag war viele Jahre lang Gegenstand eines internationalen Rechtsstreits zwischen der Slowakei (als Erbe der Verpflichtungen in der Tschechoslowakei).) und Ungarn. Der Internationale Gerichtshof entschied im Oktober 1997, dass der Vertrag von 1977 noch in Kraft war. Ungarn war auch nicht berechtigt, die Arbeiten am Wasserwerk 1989 auszusetzen und später auszusetzen.
Höhe über dem Meeresspiegel: 125 m
vodné dielo Gabčíkovo
Gabčíkovo
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